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Vater klagt Kinderschutzorganisation

Kinderschutzorganisationen leisten vielfach einen wichtigen Dienst an der Gesellschaft - besonders in der Betreuung von minderjährigen Kindern die Opfer psychischer, physischer oder sexueller Gewalt geworden sind. 

Immer wieder werden Fälle an Väter ohne Rechte (VoR) herangetragen, bei denen sich Ungereimtheiten bezüglich Falschbeschuldigungen aufdrängen. Nicht nur VoR ist bekannt, dass der Vorwurf einer Mutter z.B. von Gewaltvorwürfen an den Müttern und/oder den Kindern bis hin zu dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs des Kindes durch den Vater entscheidende Vorteile bei den Scheidungs- Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren mit sich bringen. Erste Konsequenz ist die Kontaktrechtstaussetzung des Vaters mit den gemeinsamen Kindern. 

Häufig stellen sich diese Beschuldigungen als unwahr heraus. Die Ermittlungen der Polizei werden eingestellt, Staatsanwälte stellen Verfahren ein oder fällen gar Freisprüche. Trotzdem werden die Kinder weiter als sexuell missbraucht therapiert -oft mehrere Jahre lang. Dies sogar in Kenntnis der eingestellten Verfahren, Vorliegen von Gutachten uvm. mit weitreichenden Folgen für die Kinder. Sowohl Therapie als auch Rechtsvertretung sind gefördert! Auch die Krankenkassen übernehmen offenbar ungeprüft weiterhin die Kosten für diese Behandlungen ohne Krankheit; auch dies wird zu prüfen sein – so der Väter ohne Rechte. Erste Schritte diesbezüglich wurden bereits in die Wege geleitet. Kostenübernahmen der Krankenkassen beruhen auf einer Vertrauensstellung der "möwe". Gutachten und Gerichte können kein Krankheitsbild feststellen - trotzdem wird weitertherapiert, kritisiert VoR.

Ein Meinungsgrundbild “Väter Täter – Kind Opfer” wird grundlos aufrechterhalten
Laut VoR kann also durchaus von einem Systemfehler gesprochen werden, bei dem ein Missbrauch mit dem Missbrauch seitens Kindesmüttern, aber auch aufgrund mangelnder kritischer Hinterfragung von Opferschutzeinrichtungen allen Anschuldigungen Glauben geschenkt wird. 

Ein Vater klagt nun "die möwe" auf € 50.000,-- Schmerzengeld und Schadenersatz. Die ersten Verhandlungstage haben bereits stattgefunden - dieses und ein weiteres Verfahren laufen noch. Im Zuge der Berichterstattung erreichte auch VoR eine Klagsandrohung.


 




Foto: Shutterstock/everthing possible