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Fliegen mit Kindersitz – das sollten Sie wissen

Sie planen eine Flugreise mit Kind und Sitz oder Babyschale? Alles halb so wild, wenn Sie vorausplanen.

Die entspannende Nachricht vorneweg: Wer mit Kleinkind fliegt, darf meist zuerst ins Flugzeug. So bleibt mit Kindersitz oder Babyschale im Arm genug Zeit, um sich einzurichten. Was sonst noch gegen Abreisestress mit Anhang hilft: gut vorbereitet sein. Diese fünf Fragen und Antworten helfen dabei.

1. Darf ich meinen Kindersitz oder meine Babyschale ins Flugzeug mitnehmen?

Die Erlaubnis hängt von der Fluggesellschaft ab. Wenn Sitz oder Schale das TÜV-Prüfzeichen „For use in Aircraft“ tragen, ist es in der Regel kein Problem. Alle ausgezeichneten Modelle finden sich unter www.tuv.com. Viele Airlines lassen auch andere Modelle mitfliegen, deshalb informiert man sich am besten vorab. Natürlich macht es Arbeit, den Sitz mitzuschleppen. Aber es lohnt sich. Wenn das Kind den Flug über im eigenen Sitz thront, erhöht das seine Flugsicherheit, und es fühlt sich darin bestimmt sehr wohl. Das Mitnehmen ist außerdem meist günstiger, als sich zum Mietwagen einen Sitz zu leihen. Er kostet pro Tag gerne um die 50 Euro. Man weiß außerdem nie, in welchem Zustand er ist. Vielleicht hatte er einen Unfall und ist nicht mehr fahrtauglich.

2. Gilt mein Prüfsiegel auch im Ausland?

Der TÜV Rheinland schreibt auf seiner Webseite: „Eine TÜV-Zertifizierung steht für geprüfte Sicherheit und hat europaweit eine hohe Akzeptanz.“ Die Chancen stehen in EU-Ländern also sehr gut. Die Nutzung ist allerdings immer von der Zustimmung der jeweiligen Fluglinie abhängig. In den USA etwa sind auf Inlandsflügen keine Kindersitze, sondern nur Babyschalen erlaubt.

3. Muss ich meinen Kindersitz bei der Buchung anmelden?

Das regelt jede Airline selbst. „Wenn es nicht sowieso eine auswählbare Option bei der Online-Buchung ist, fragt man am besten per E-Mail oder Telefon bei der Fluglinie nach“, empfiehlt Angelika Heinbuch, Pressesprecherin für Servicethemen beim Flughafen Frankfurt. Wer für das Kind Sitz oder Schale im Flugzeug verwenden möchte, muss für das Kind immer ein eigenes Ticket buchen, selbst wenn es unter zwei Jahre alt ist und eigentlich kostenlos auf dem Schoß eines Elternteils mitfliegt. Achtung bei der Platzwahl: „Kindersitze sind bei uns auf allen Fensterplätzen erlaubt – außer in den Notausgangsreihen und jeweils der Reihe davor und dahinter. Wenn Sie mit zwei Kindern reisen, können Sie für die Sitze einen Fenster- und einen Mittelplatz buchen“, sagt Kathrin Skorpil, Head of Special Services von Condor. Die meisten Fluglinien halten das ähnlich. Das Extra-Ticket muss auch  dann gebucht werden, wenn der Nachwuchs unter zwei Jahre alt istund eigentlich kostenlos mitfliegt.

4. Gilt der Sitz als eigenes Gepäckstück, für das man zahlen muss?

Nicht, wenn er auf einem eigens für das Kind gebuchten Platz befestigt wird. Wird der Sitz aufgegeben, zahlt man häufig ebenfalls nichts: „Die meisten Airlines sind kulant“, sagt Pressesprecherin Angelika Heinbuch vom Flughafen Frankfurt. Bei Lufthansa und Condor etwa wird ein Kindersitz zusätzlich zur erlaubten Freigepäckmenge kostenlos im Frachtraum transportiert. Kommen zum Beispiel noch Buggy und Kinderreisebett mit, sollte man sich bei der Fluglinie informieren, ob das alles immer noch kostenfrei ist.

5. Wie sollte der Sitz verpackt sein, damit er unbeschadet ankommt?

Passt er in die Gepäckablage, gehen viele Kindersitze als Handgepäck durch. Die Verpackung kann man sich dann sparen. Meist ist der Sitz aber so sperrig, dass er aufgegeben werden muss. „Ideal für den Transport sind speziell gepolsterte Transporttaschen für Kindersitze und Babyschalen, die zusätzlich mit Luftpolsterfolie ausgestopft und mit „Fragile“-Aufklebern versehen sind“, verrät Bernhard Kastner, Senior Produktmanager Child Safety beim Kindersitzhersteller Cybex. Wer trotz guter Verpackung auf Nummer sicher gehen möchte, fragt beim Check-in, ob er den Sitz am Gate abgeben darf. Er wird dann separat und schonender aufbewahrt. Manche Airlines sind kulant und erlauben das.

Foto: Shutterstock/ChameleonsEye, Quelle: Cybex