Drucken
baby-express-hebamme-shutterstock-kzenon

Hebammen-Betreuung im Wochenbett für alle Frauen

Die Krankenkassen finanzieren seit 1. Jänner Hausbesuche einer Hebamme nach der Geburt, unabhängig davon, am wievielten Tag die Frau und das Neugeborene das Krankenhaus verlassen.

Frauen in Österreich können seit Jänner Hausbesuche einer Hebamme nach der Geburt als Kassenleistung in Anspruch nehmen, unabhängig davon, an welchem Tag nach der Geburt sie das Krankenhaus verlassen. Bisher musste die Entlassung vor dem vierten Tag nach der Geburt erfolgen. Auch auf eine Erhöhung der Hebammen-Kassentarife einigten sich die Sozialversicherungsträger und das Österreichische Hebammengremium.

„Auf die so genannte vorzeitige Entlassung als Bedingung für Hebammen-Betreuung im Wochenbett zu verzichten, ist uns Hebammen schon lange ein Anliegen“, freut sich Petra Welskop, Präsidentin des Österreichischen Hebammengremiums. Grundsätzlich sei in den letzten Jahren ein Trend zu beobachten, dass die Aufenthaltsdauer im Krankenhaus nach der Geburt immer kürzer werde. Die Spitalsstatistik zeigt das deutlich: Im Jahr 2000 gingen österreichweit rund 12.000 Frauen in den ersten vier Tagen nach der Geburt nach Hause, im Jahr 2014 waren es fast 30.000 Frauen, Tendenz weiterhin steigend.

Gesunde Frauen und ihre Neugeborenen seien laut Welskop in den Tagen und Wochen nach der Geburt zu Hause sehr gut aufgehoben. „Besonders das frühe Wochenbett in den ersten ein bis zwei Wochen ist eine Zeit enormer körperlicher, seelischer und sozialer Veränderungen. Und wo könnte das besser gelingen als zu Hause, mit einer Hebamme an der Seite, die regelmäßig kommt, dadurch Sicherheit gibt und diese Sicherheit an das Neugeborene weitergeben kann. Davon profitiert auch der Rest der Familie“, erklärt Welskop.

Auch aus medizinischer Sicht sei es sinnvoll, wenn die Mutter und das Kind schon das Frühwochenbett zu Hause, in privater Umgebung verbringen, wenn sie dort gut betreut werden. Welskop: „Umso bedauerlicher, dass bisher gerade jene Frauen, die z.B. aufgrund von Komplikationen länger im Krankenhaus bleiben mussten, die anschließende Betreuung durch die Hebamme nicht als Kassenleistung in Anspruch nehmen konnten. Das ist nun viel besser gelöst, und darüber sind wir sehr froh. Kassenhebammen können nun alle Frauen und Neugeborenen im Wochenbett betreuen und ihre Leistungen mit den Krankenkassen verrechnen.“

Fünf Hebammen-Hausbesuche in den ersten fünf Tagen nach der Geburt und – wenn Probleme auftreten - weitere sieben Hausbesuche bis zur achten Woche bezahlt die Krankenkasse. Häufig sind es Probleme beim Stillen, die die Hebamme schon frühzeitig erkennt, und mit den richtigen Maßnahmen einen weiteren guten Stillverlauf unterstützt.

Erhöhung der Hebammen-Kassentarife

Auch auf eine Erhöhung der Kassentarife für Hebammen-Hausbesuche und Konsultationen in der Hebammenordination einigten sich die Sozialversicherungsträger und das Österreichische Hebammengremium. „Seit zwei Jahren verhandeln wir über einen neuen Gesamtvertrag mit dem Hauptverband, und nachdem wir leider noch keine Einigung erzielt haben, war es jetzt einmal wichtig, zumindest eine Erhöhung der wichtigsten Tarife vorzunehmen“, sagt Petra Welskop.

Für einen Hausbesuch erhielt eine Kassenhebamme bisher 35,70 Euro vergütet. Ab 1. Jänner 2017 werden die Krankenkassen 41,70 Euro bezahlen. Außerdem wurden weitere schrittweise Erhöhungen in den kommenden Jahren vereinbart, so dass ab 1.1.2020 Kassenhebammen für einen Hausbesuch 50 Euro bekommen werden.

Hebammengremium fordert ausreichend Kassenverträge

Österreichweit sind knapp 2.200 Hebammen tätig, rund 250 von ihnen haben einen Kassenvertrag. Petra Welskop: „In einigen Bundesländern ist die Versorgung der Frauen und Kinder mit Kassenhebammen gut gesichert, in anderen leider nicht.“ Welskop geht davon aus, dass die Gespräche der Landesgeschäftsstellen des Hebammengremiums mit den jeweiligen Krankenkassen in den Bundesländern nun zu guten Ergebnissen führen werden. „Es würde doch überhaupt keinen Sinn machen, Frauen immer früher aus dem Krankenhaus zu entlassen, ihnen Hebammenbetreuung im Wochenbett als Kassenleistung zu versprechen und dann nicht für ausreichend Kassenhebammen zu sorgen“, zeigt sich Welskop zuversichtlich, dass nun rasch weitere Kassenverträge abgeschlossen werden.

Foto: Shutterstock/Kzenon